M&A Treuhand

Unsere Dienstleistungen

Die einzelnen Prozesse im Unternehmen stehen nicht isoliert im Raum. Alles hängt mit allem zusammen. Unsere Experten haben immer das Ganze im Blickfeld, um Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung zu bieten.

Mergers & Acquisitions

Unternehmensakquisitionen verlangen eine hohe Sorgfalt bei der Entscheidungsfindung, der angemessenen Vertragsgestaltung und der Umsetzung. Die Business Judgement Rule erfordert vom Management als Nachweis der Sorgfalt zudem eine ausreichende Dokumentation der Entscheidungsfindung.

Wir unterstützen Kaufinteressenten nicht nur mit unserer Expertise in steuerrechtlichen Fragen, sondern beraten auch bei der inhaltlichen Strukturierung der Transaktion.

Wir wollen sicherstellen, dass erarbeitete Lösungsansätze ein sinnvolles Ganzes ergeben und getroffene Entscheidungen nachvollziehbar bleiben.

Auch auf Seiten des Sellers sind zur Vorbereitung eines Verkaufs eine Vielzahl von Rechts- und Sachverhaltsfragen zu klären. Gerne unterstützen wir die Verkäufer eines Unternehmens bei einer Vendor- Due Diligence, der Abklärung von Steuerrechtsfragen sowie der Strukturierung und Umsetzung des Verkaufsprozesses.

Umgründungen

Umgründungen sind ein komplexes rechtliches Werkzeug für unterschiedlichste Konstellationen unternehmerischer Transaktionen. Ob es um die Hereinnahme eines Partners (zB im Wege eines Zusammenschlusses nach Art IV UmgrStG oder einer Konzentrationsverschmelzung) oder die Vorbereitung eines Verkaufsprozesses (zB durch Abspaltung oder Betriebseinbringung) geht - Umgründungen erweisen sich oftmals als hilfreiche Rechtsinstrumente.

Da das zur Verfügung stehende Repertoire an Umgründungstechniken unterschiedliche Rechtsfolgen auslöst (zB Rechtsnachfolge, Haftung), ist bereits die sorgfältige Auswahl der anzuwendenden Umgründungstechnik relevant. Wir unterstützen nicht nur im Entscheidungsprozess über eine anstehende Umgründung, sondern auch bei deren Umsetzung.

Die Freude an unserer Tätigkeit ist die Triebfeder unserer Motivation.

Richard Kohlhauser Partner

Steuerberatung

Das Konzernsteuerrecht hat in den letzten Jahren durch europarechtliche und multinationale Vorgaben an Komplexität gewonnen. Wir unterstützen bei steuerlichen Fragestellungen, wobei der möglichen Steuerersparnis die dadurch verursachten Kosten entgegengestellt werden müssen. Eine sachgerechte Entscheidung erfordert immer eine sorgfältige Abwägung von Vor- und Nachteilen.

Das Verkehrssteuerrecht hält eine Vielzahl von Fallstricken parat. Von der unbeabsichtigten Anteilsvereinigung im Grunderwerbsteuerrecht bis zu Fragen des Vorsteuerabzugs bei Holdinggesellschaften können Fehler in einer angestrebten Gestaltung erhebliche Mehrbelastungen an Steuern verursachen.

Sonderprüfungen

Unabhängig von Jahresabschlussprüfungen besteht bei Kapitalgesellschaften anlassfallbezogen Prüfungsbedarf in einer Vielzahl von Sachverhaltskonstellationen.

Die Bandbreite an Sonderprüfungen erstreckt sich von gesetzlich verankerten Prüfungen (zB § 45 GmbHG, § 93 und § 130 AktG, § 31 PSG), über die Wahrnehmung von Bucheinsichtsrechten der Gesellschafter bei GmbHs bis hin zu Due Diligence Prüfungen.

Wir erbringen derartige Prüfungsdienstleistungen außerhalb einer Mandatierung für die Jahresabschlussprüfung, um möglichen Unvereinbarkeiten von vornherein vorzubeugen.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei Überprüfungen von innerbetrieblichen Abläufen und der internen Kontrollsysteme, bei der Verifizierung von Whistleblower-Meldungen sowie allen anderen Fällen, in denen eine vollumfängliche Sachverhaltsermittlung als Entscheidungsgrundlage geboten ist.

In jedem Problem liegt zugleich eine Chance, zu wachsen und Neues zu schaffen.

Christian Drmola Partner

Forensische Dienstleistungen

Fehlentwicklungen in Unternehmen können die Abklärung der Verletzung von Rechtsvorschriften (zB Sorgfaltspflichtverletzungen von Organen oder Mitarbeitern) erforderlich machen. Die Beurteilung solcher Zivilrechtsfragen sowie einer allfälligen strafrechtlichen Dimension setzt eine valide Untersuchung des zugrundeliegenden betrieblichen Sachverhalts voraus. Die rechtliche Würdigung obliegt dem Anwalt, die vorgelagerte Erhebung der betrieblichen Sachverhalte erbringen wir.

Neben strafrechtlich relevanten Fällen (zB Betrug §§ 146ff StGB oder Untreue § 153 StGB) unterstützen wir auch in der Erhebung zivilrechtlich relevanter Sachverhalte zB im Zusammenhang mit möglichen Haftungsfolgen bei nicht erfolgreichen Akquisitionen.

Der Einsatz unserer speziellen forensischen Software erleichtert die Durchsuchung von großen Datenbeständen für eine vollumfängliche Aufklärung des Sachverhaltes.

Der Umfang der Dokumentation der Untersuchungsergebnisse richtet sich nach den Bedürfnissen unseres Auftraggebers. Sie kann von der Sicherung relevanter Dokumente („smoking gun“) bis zu einer vollumfänglichen Berichterstattung in gerichtsfester Form reichen.

Wir erbringen als zertifizierte Sachverständige forensische Dienstleistungen sowohl für Staatsanwaltschaften als auch privatrechtliche Auftraggeber (zB für Aufsichtsräte) sowie als unterstützende Dienstleistung für Rechtsanwaltskanzleien.

Unternehmens­bewertung

Unternehmensbewertungen haben eine Vielzahl von unterschiedlichen Anlassfällen. Sie liegen der Dokumentation der Werthaltigkeit von Bilanzpositionen ebenso zugrunde wie der Wertermittlung von Abfindungszahlungen oder der Untermauerung von Unternehmenskaufpreisen.

Bei der Unternehmensbewertung ist darauf zu achten, ob es sich abhängig vom Anlassfall um eine objektive oder subjektive bzw eine absolute oder relative Wertermittlung handelt. Gerne unterstützen wir bei der Diskussion der strategischen Ausrichtung der Unternehmensbewertung unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen und bei der Umsetzung der konkreten Bewertung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Sie möchten Ihre Berater vor einer Beauftragung kennenlernen. Gerne erörtern wir mit Ihnen unverbindlich Ihr Anliegen.

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